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Betriebs-Haftpflicht

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden, die er selbst verursacht hat. Die Versicherung erfüllt dabei zwei Aufgaben – die Schadensregulierung, falls die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind und die Vorabprüfung, ob die Ansprüche des Geschädigten überhaupt berechtigt sind. Ist dieses nicht der Fall, so muss die Versicherung diese ungerechtfertigten Ansprüche abwehren. Schadensursachen gibt es viele. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist preisgünstig möglich und jedem zu empfehlen.

Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflicht unterscheidet verschiedene Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls der Versicherte anderen Personen oder dessen Eigentum fahrlässig oder aus Versehen einen Schaden verursacht, hat die Versicherung die Aufgabe, den Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme zu regulieren. Nicht nur Personenschäden, sondern eben auch Vermögenschäden aus der Beratung sowie Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit können hierbei sehr hohe Schadenssummen mit sich bringen, deshalb sollte man als Versicherter frühzeitig (Verstoßzeitpunkt) und regelmäßig prüfen, ob eine risikogerechte und damit ausreichend hohe Deckungssummen vereinbart ist.

Verständnisgrundlagen zur Betriebshaftpflicht

Exkurs: Gesetzliche Haftungsgrundlagen:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadenersatz verpflichtet (§823 Abs. 1 BGB).

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den VN von Schaden-Ersatzansprüchen freizustellen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens von einem anderen gegen ihn erhoben werden (§ 1.1 AHB).
Darüber hinaus gewährt eine Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Firmen– und Privat- Rechtsschutzversicherung (nicht SSR!)

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- oder Sachschäden sowie Folgeschäden gegenüber Dritten (z.B. Kunden, Lieferanten);
Mitversichert: sämtliche Betriebsangehörige und gesetzliche Vertreter des Unternehmers.

Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Schäden durch Umwelteinwirkung gegen privatrechtliche Ansprüche Dritter, während die Umweltschadenversicherung: Schäden an der Umwelt gegenüber öffentlichen Ansprüchen sichert.

 

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