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Inhaltsversicherung

Verständnisgrundlagen zur Sach-/ Inhaltsvers. (Allgefahren inkl. Betriebsunterbrechungsschaden)

Die Geschäfts-Inhaltsversicherung ist eine gebündelte Versicherung, die mehrere Versicherungssparten zusammenfasst. So werden in der Regel die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl mit Raub, Leitungswasser, Sturm mit Elementarereignissen abgedeckt.

Die Geschäfts-Inhaltsversicherung versichert technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Ersetzt werden die Wiederherstellungskosten bzw. die Sachwerte/ Geräte zum Neuwert gleicher Art und Güte

 

  • Feuerversicherung
    Schutz bei Feuer, Blitzschlag, Explosion inkl. Lösch- und Aufräumarbeiten
    nicht: Sengschäden
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  • Einbruchdiebstahlversicherung
    leistet Ersatz bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub,
    nicht: Diebstahl (einfach Wegnahme)
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  • Leitungswasserversicherung
    bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasser- und Heizungsleitungen, Rohrbruch, Frost
    nicht: Hochwasserschäden, Schäden durch Grundwasser!
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  • Sturm- und Hagelversicherung
    bei Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel sowie Folgeschäden durch z.B. umgestürzte Bäume oder Teile von Dächern

Die Elektronikversicherung ist üblicherweise eine Allgefahrendeckung und bietet Versicherungsschutz für die technische Betriebseinrichtung, nämlich Bürokommunikation sowie Sicherungstechnik gegen Schäden z.B. durch:

  • Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, (einschließlich Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen)
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
  • Höhere Gewalt,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

 

Versichert sind außerdem Schäden durch Abhandenkommen

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung.

Nicht versichert sind Schäden, die zum Beispiel entstehen durch vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers, Kernenergie, Kriegsereignisse, Erdbeben oder innere Unruhen.

Nicht ersetzt werden Schäden durch Abnutzung und Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen einer Wartung zu erbringen sind.

Mehrkosten- und Ertragsausfall-Versicherung
Wird der Betrieb infolge eines Sachschadens an den versicherten Anlagen beeinträchtigt oder unterbrochen, so ersetzt der Versicherer die dadurch im Betrieb des Versicherungsnehmers entstandenen Mehrkosten und/ oder den Ertragsausfall. Mehrkosten sind alle Kosten, die im Betrieb des Versicherungsnehmers normalerweise nicht entstehen und nach einem entschädigungspflichtigen Schaden zur Fortführung des Betriebes aufgewendet werden müssen.

  • Ertragsausfall sind die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die nicht erwirtschaftet werden konnten, weil der frühere betriebsfähige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss (Unterbrechungsschaden).

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt laufende Geschäftskosten wie Miete und Gehälter und entgangenen Gewinn bei längeren Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes nach Schäden z.B. Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm

 

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